Informationen zur stufenweisen Schulöffnung

Die erste Stufe der Schulöffnung sieht einen Beginn des Präsenzunterrichts für alle Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 4 vor.

Der Präsenzunterricht startet am 4. Mai.2020 für jeweils die Hälfte der Klasse 4a, 4b und 4c.

Für all jene Schülerinnen und Schüler, die nicht an der Präsenzbeschulung teilnehmen können (Risikogruppe / gemeinsamer Haushalt mit einer Person, die zur Risikogruppe gehört) werden die pädagogischen Angebote für das häusliche Lernen / Homeschooling weiter fortgesetzt.

Die Schülerbeförderung erfolgt mit den Ihnen bekannten Buslinien. Sie können Ihre Kinder aber auch bringen und abholen.

Generell gilt aber um das Infektionsrisiko zu minimieren für die Eltern / Sorgeberechtigten ein Betretungsverbot des Schulgeländes, ein Versammlungsverbot auf dem Parkplatz oder um die Schule herum.

Das Betreten und das Verlassen des Schulhauses geschehen zeitversetzt. Durch diese Maßnahmen kann die Einhaltung des Sicherheitsabstandes von 1,5 m beim Betreten und Verlassen des Schulgebäudes besser gewährleistet werden.

Alle Kinder aus Trierweiler, sowie die Kinder die gebracht werden, möchten bitte ab 7.45 Uhr bis spätestens 7:55 Uhr an der Schule sein. Die Buskinder erreichen die Schule wie gewohnt.

Die Kinder müssen beim Ankommen einen Mund-Nasenschutz tragen.

Allgemein gilt: Ohne Mund- Nasenschutz ist die Teilnahme am Präsensunterricht nicht gestattet. Das Tragen des Mund-Nasenschutzes ist beim Kommen und Verlassen des Schulgebäudes und während der Pausen verpflichtend.

Auf dem Schulhof sind Warteständer im angemessenen Abstand aufgestellt. Dort sollen sich die Kinder aufstellen.

Vor Betreten des Schulhauses müssen die Kinder zum Händewaschen.

Anschließend dürfen sie einzeln das Schulhaus betreten und dann zügig zu Ihren Klassen gehen.

Es gibt nur einen Eingang in der Schule und jeweils einen Ausgang für die Viertklässler und einen für die Notbetreuung.

Zu Beginn des Präsensunterrichts steht die Aufarbeitung der Krisensituation und ein gezieltes Training der Hygienevorschriften im Vordergrund. Im Anschluss findet der Unterricht in den jeweilige Teilgruppen so regulär wie möglich statt, wobei eine Durchmischung von Klassen nicht erfolgen darf. Somit wird es keinen Religionsunterricht oder AGs geben. Der Sportunterricht kann aus Gründen des Infektionsschutzes derzeit ebenfalls nicht stattfinden.

Die für alle Schülerinnen und Schüler der Grundschule so wichtige Bewegung findet daher als Bewegungszeit im Klassenzimmer und in den Pausen statt. Die Lehrkräfte sorgen unter Beachtung der Sicherheitsbestimmungen für ausreichende und über den Schulvormittag verteilte Bewegungszeit.

Bei Schülerinnen und Schüler, die sich nicht an die Hygiene- und Abstandsregelungen halten, liegt ein Verstoß gegen die Ordnung in der Schule §54 der Grundschulordnung vor. Als erzieherische Maßnahme wird zunächst eine Ermahnung ausgesprochen. Wird dieser Ermahnung nicht Folge geleistet, kann eine Untersagung der Teilnahmen am Unterricht oder ein Ausschluss von der Schule auf Zeit erfolgen.

Abschließend möchte ich Sie noch darauf hinweisen, dass es keinen Ganztagsschulbetrieb gibt und somit auch kein Mittagessen. Eine Notbetreuung ist bei Bedarf bis 16:00 Uhr gewährleistet.

Ich wünsche uns allen einen guten Schulstart am Montag!

Wir sind bestens vorbereitet und freuen uns auf die Rückkehr der Viertklässler.

Bleiben Sie weiterhin gesund.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Schulleiterin
Constanze Reimer