Umgang mit Erkältungs-/Krankheitssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Kita und Schule in Rheinland-Pfalz
Bei Erkältungssymptomen sind viele Eltern derzeit unsicher, ob sie ihr Kind in die Kita oder Schule schicken dürfen. Das Merkblatt gibt hierzu eine Empfehlung, die bei einer Erkrankung beachtet werden sollte.
Unter Berücksichtigung der aktuellen Infektionslage gilt:
- Kinder und Jugendliche dürfen die Einrichtung (Kita oder Schule) nicht besuchen, auch wenn sie unter einem Infekt mit nur schwachen Symptomen leiden (z.B. leichter Schnupfen, leichter/gelegentlicher Husten). Erst wenn der Allgemeinzustand nach 24 Stunden gut ist und keine weiteren Krankheitszeichen dazugekommen sind, darf die Kita oder die Schule wieder besucht werden.
- Wenn Kinder und Jugendliche unter stärkeren Symptomen leiden, insbesondere Atemwegs- und/oder Grippesymptome (z.B. Fieber, trockener Husten, Geruchs- oder Geschmacksverlust oder auch Gelenk- und Muskelschmerzen) oder verstärken sich die zunächst nur leichten Symptome, entscheiden die Eltern über die Notwendigkeit einer ärztlichen Beratung. Die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt entscheidet über die Durchführung eines SARS-CoV-2-Tests.
- Wird ein Test durchgeführt, bleiben die Kinder und Jugendlichen mindestens bis zur Mitteilung des Ergebnisses zu Hause.
- Ist das Testergebnis negativ, gelten die Voraussetzungen zur Wiederzulassung wie oben beschrieben
- Ist das Testergebnis positiv, sind die Vorgaben und Regelungen des Gesundheitsamtes zu beachten. Das Kind oder der Jugendliche muss mindestens 48 Stunden symptomfrei sein und darf frühestens 10 Tage nach Symptombeginn die Kita oder Schule wieder besuchen.
- Zur Wiederzulassung des Besuchs einer Einrichtung sind kein negativer Virusnachweis und auch kein ärztliches Attest notwendig.
- Wenn ein Geschwisterkind oder ein Elternteil Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall hatte, müssen nur die Kontaktperson selber, nicht aber die anderen Familienangehörigen zu Hause bleiben, solange die Kontaktperson keine Krankheitssymptome entwickelt oder positiv getestet wird. Gesunde Geschwisterkinder dürfen die Kita oder Schule uneingeschränkt besuchen, sofern sie keiner Quarantäne durch das Gesundheitsamt unterliegen.
Folgendes Schaubild fasst die oben beschriebenen Informationen noch einmal zusammen.