Umgang mit Erkältungs-/Krankheitssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Kita und Schule

Hinweise für Eltern, Sorgeberechtigte und Personal – Aktualisierte Version vom 22. Februar 2021

Unter Berücksichtigung der aktuellen Infektionslage gilt:

  • Kinder und Jugendliche dürfen die Einrichtung (Kita oder Schule) nicht besuchen, auch wenn sie unter einem Infekt mit nur schwachen Symptomen leiden (z.B. leichter Schnupfen, leichter/gelegentlicher Husten). Erst wenn der Allgemeinzustand nach 24 Stunden gut ist und keine weiteren Krankheitszeichen dazugekommen sind, darf die Kita oder die Schule wieder besucht werden.
  • Wenn Kinder und Jugendliche unter stärkeren Symptomen leiden, insbesondere Atemwegs- und/oder Grippesymptome (z.B. Fieber, trockener Husten, Geruchs- oder Geschmacksverlust oder auch Gelenk- und Muskelschmerzen) oder verstärken sich die zunächst nur leichten Symptome, entscheiden die Eltern über die Notwendigkeit einer ärztlichen Beratung. Die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt entscheidet über die Durchführung eines SARS-CoV-2-Tests.
  • Wird ein Test durchgeführt, bleiben die Kinder und Jugendlichen mindestens bis zur Mitteilung des Ergebnisses zu Hause.
  • Ist das Testergebnis negativ, gelten die Voraussetzungen zur Wiederzulassung wie oben be-schrieben.
  • Ist das Testergebnis positiv, sind die Vorgaben und Regelungen des Gesundheitsamtes zu be-achten. Das Kind oder der Jugendliche darf frühestens 14 Tage nach dem positiven Test und min-destens 48 Stunden Symptomfreiheit die Kita oder Schule wieder besuchen.
  • Zur Wiederzulassung des Besuchs einer Einrichtung sind kein negativer Virusnachweis und auch kein ärztliches Attest notwendig.
  • Wenn ein Geschwisterkind oder ein Elternteil Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall hatte, müssen nur die Kontaktperson selber, nicht aber die anderen Familienangehörigen zu Hause blei-ben, solange die Kontaktperson keine Krankheitssymptome entwickelt oder positiv getestet wird.

Diese Empfehlungen wurden vom MSAGD und dem BM in Abstimmung mit der Universitätsmedizin Mainz und dem Landesvorstand des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e. V. (BVKJ) erarbeitet.

Folgendes Schaubild fasst die oben beschriebenen Informationen noch einmal zusammen.