In Ausnahmefällen kann Ihr Kind vom Schulbesuch beurlaubt werden. Ein schriftlicher Antrag ist vorab schriftlich der Klassenleitung einzureichen. Eine Beurlaubung unmittelbar vor oder nach den Ferien ist grundsätzlich nicht möglich!

Kinder, die die Ganztagsschule besuchen, können in einem Schuljahr maximal fünfmal vom Nachmittag beurlaubt werden (z. B. für Kindergeburtstage, Familienfeiern, Arzttermine…).