Sollte Ihr Kind einmal krank werden, bitten wir Sie um telefonische Abmeldung bis 8.00 Uhr. Eine schriftliche Entschuldigung mit Angabe des Grundes muss nachgereicht werden. So ist gewährleistet, dass der Krankheitstag als entschuldigter Fehltag gewertet werden kann.
Bitte beachten Sie die Regelungen für Beurlaubungen.